-D4 (Octamethylcyclotetrasiloxan) D4
-D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) D5
-D6 (Dodecamethylcyclohexasiloxan) D6
Beschränkung von D4 und D5 in Körperpflegeprodukten:
Octamethylcyclotetrasiloxan (D4und Decamethylcyclopentasiloxan (D5wurden hinzugefügt zuREACH Anhang XVII Liste beschränkter Stoffe(Eintrag 70) vonVERORDNUNG DER KOMMISSION (EU) 2018/35auf10 Jan 2018D4 und D5 dürfen nicht mit abwaschbaren kosmetischen Mitteln in einer Konzentration in Verkehr gebracht werden, die gleich oder größer ist als 0.1 %nach Gewicht beider Stoffe, nach31 Januar 2020.
Substanz | Beschränkungsbedingungen |
OctamethylcyclotetrasiloxanEG-Nummer: 209-136-7, CAS-Nummer: 556-67-2 Decamethylcyclopentasiloxan EG-Nummer: 208-746-9, CAS-Nummer: 541-02-6 |
1. Nach 31 Januar 2020 dürfen keine abwaschbaren kosmetischen Mittel in einer Konzentration, die 0,1% des Gewichts beider Stoffe entspricht oder größer als 0,1% in Verkehr gebracht werden.2. Für die Zwecke dieses Eintrags sind "abwaschbare kosmetische Mittel" kosmetische Mittel im Sinne von Artikel 2(1)(a) der Verordnung Nr. 1223/2009, die unter normalen Verwendungsbedingungen nach der Anwendung mit Wasser abgewaschen werden." |
Warum sind D4 und D5 eingeschränkt?
D4 und D5 sind Cyclosiloxane, die hauptsächlich als Monomere für die Herstellung von Silikonpolymeren verwendet werden. Sie haben auch eine direkte Verwendung in Körperpflegeprodukten. D4 wurde alspersistente, bioakkumulative und toxische (PBT) und sehr persistente sehr bioakkumulative (vPvB) SubstanzD5 wurde als vPvB-Substanz identifiziert.
Aufgrund der Befürchtungen, dass D4 und D5 möglicherweise in der Umwelt akkumulieren und langfristig unvorhersehbare und irreversible Auswirkungen haben könnten, haben die ECHA-Risikobewertung (RAC) und sozioökonomischeAssessment (SEAC) Committees stimmten dem Vorschlag des Vereinigten Königreichs zu, D4 und D5 in abwaschbaren Körperpflegeprodukten im Juni 2016 zu beschränken, da diese in den Abfluss gehen und in Seen, Flüsse und Ozeane gelangen können.
Eingeschränkte Verwendung von D4 und D5 in anderen Produkten?
Bisher sind D4 und D5 bei anderen Produkten nicht eingeschränkt. ECHA arbeitet an einem zusätzlichen Vorschlag zur Beschränkung von D4 und D5 inUrlaub auf Körperpflegeproduktenund andereVerbraucher-/Berufsprodukte(z.B. chemische Reinigung, Wachse und Polituren, Wasch- und Reinigungsmittel). Der Vorschlag wird zur Genehmigung inApril 2018Die Industrie hat starke Einwände gegen diese zusätzliche Beschränkung geäußert.
InMärz 2018Außerdem hat die ECHA vorgeschlagen, D4 und D5 in die SVHC-Liste aufzunehmen.
Referenz:
Was sind Silikone?
Silicone sind Spezialprodukte, die in Hunderten von Anwendungen eingesetzt werden, bei denen ihre besondere Leistung benötigt wird. Sie werden als Klebstoffe verwendet, isolieren und besitzen neben vielen anderen Eigenschaften eine hervorragende mechanische/optische/thermische Beständigkeit. Sie werden beispielsweise in der Medizintechnik, erneuerbaren Energien und Energiesparlösungen sowie in digitalen Technologien, Bau und Transport eingesetzt.
Was sind D4, D5 und D6 und wo werden sie eingesetzt?
Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) werden verwendet, um eine Vielzahl von Silikonmaterialien herzustellen, die einzigartige, vorteilhafte Eigenschaften für eine Vielzahl von Anwendungen und Produkten in verschiedenen Sektoren bieten, einschließlich Bau, Elektronik, Maschinenbau, Gesundheitswesen, Kosmetik und Körperpflege.
D4, D5 und D6 werden am häufigsten als chemische Zwischenprodukte verwendet, d.h. die Stoffe kommen im Herstellungsprozess zum Einsatz, zeigen sich aber nur als geringfügige Verunreinigungen in den Endprodukten.
Was bedeutet SVHC?
SVHC steht für "Substanz of Very High Concern".
Wer hat die SVHC-Entscheidung getroffen?
Die Entscheidung, D4, D5, D6 als SVHC zu kennzeichnen, fiel vom ECHA-Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC), der sich aus Sachverständigen zusammensetzt, die von den EU-Mitgliedstaaten und der ECHA benannt wurden.
Die MSC-Mitglieder wurden aufgefordert, die von Deutschland für D4 und D5 und von der ECHA für D6 eingereichten technischen Dossiers sowie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Bemerkungen zu überprüfen.
Das Mandat dieser Sachverständigen besteht darin, die wissenschaftlichen Grundlagen, die den SVHC-Vorschlägen zugrunde liegen, zu bewerten und zu bestätigen und nicht die potenziellen Auswirkungen zu bewerten.
Warum wurden D4, D5 und D6 als SVHC gelistet?
Basierend auf den in REACH verwendeten Kriterien erfüllt D4 die Kriterien für persistente, bioakkumulative und toxische Stoffe (PBT), D5 und D6 die Kriterien für sehr persistente, sehr bioakkumulative Stoffe (vPvB).
Darüber hinaus gelten D5 und D6 als PBT, wenn sie mehr als 0,1% D4 enthalten.
Dies führte zu einer Nominierung der EU-Mitgliedstaaten in die Liste der SVHC. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Kriterien nicht erlauben, das gesamte Spektrum relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu berücksichtigen.
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